Liegenschaftskataster und Grundbuch ergänzen sich beim Nachweis von Besitzverhältnissen. Im öffentlichen Liegenschaftskataster werden alle Grundstücke in einer Karte nachgewiesen. Das Grundbuch dagegen weist die Rechts- und Eigentumsverhältnisse nach. Die Grundstücke werden entsprechend ihrer Position im Gelände im Liegenschaftskataster benannt. Dort sind Lage, Abmessungen und Größe des Grundstücks beschrieben. Die Lage ergibt sich aus den Flurstücken, die im Liegenschaftskataster den Grund unabhängig von den Rechtsverhältnissen als kleinste Einheit beschreiben und nummeriert sind. Mehrere Flurstücke bilden einen Flur, mehrere Flure eine Gemarkung. Daten wie die Gemarkungen, Flure, Flurstücke, Grundstücksgrenzen, Gebäude und andere Geodaten werden im Liegenschaftskataster, genauer im Katasterbuchwerk, geführt. Im Katasterzahlenwerk werden alle Daten zu den Flurstücken geführt, die erfasst wurden. Im Katasterkartenwerk werden die Flurstücke maßstabsgetreu dargestellt. Der Nachweis von Grundstücksbesitz muss sich also am Liegenschaftskataster orientieren, in dem Geodaten aktuell geführt werden müssen. Veränderungen an Gebäuden oder an Grundstücken etwa durch Baumaßnahmen oder Teilungen müssen von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vermessen werden. Derjenige, der Veränderungen an Grundstücken zur Besitzklärung eintragen möchte oder muss, beauftragt den Vermessungsingenieur. Die Ergebnisse seiner Arbeit dienen als Grundlage für die notwendigen Veränderungen im Liegenschaftskataster.
Werden etwa im Erbfalle oder bei anderen Gelegenheiten bestehende Grundstücke aufgeteilt, müssen die Teilstücke exakt vermessen und vorläufig oder endgültig markiert werden. Auf der Basis der Messergebnisse wird dann beim Katasteramt eine neue Flurkarte beantragt. Im letzten Schritt folgt der darauf beruhende Grundbucheintrag über einen Notar. Ein anderer Anwendungsfall ist, wenn es Unklarheit über genaue Grenzverläufe gibt, etwa, weil Grenzsteine beschädigt oder gar verschwunden sind. Werden Gebäude auf Grundstücken neu errichtet oder verändert, müssen sie vermessen werden, damit die entsprechenden Daten in das Liegenschaftskataster aufgenommen werden können. Hier werden die Ecken und zur Kontrolle die Gebäudelängen vermessen. Für all diese Messungen für das Liegenschaftskataster finden Sie den richtigen Partner in unserem Vermessungsbüro. Messungen für das Liegenschaftskataster müssen nach den gesetzlichen Vorschriften in Formularen beantragt werden, die Sie auf unserer Internetseite herunterladen können.
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